Mit einer stationären Zusatzversicherung hat der Versicherte die freie Wahl unter öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Bei Behandlungen in gemischten Anstalten, die auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, muss eine schriftliche Kostenübernahme abgegeben werden.
So genannte stationäre Tarife betreffen z.B. die Behandlung im Krankenhaus, die Unterbringung im Zimmer (Ein- oder Mehrbettzimmer) oder der zu tragende Eigenanteil bei Klinik- oder Kuraufenthalten.