Mit einer Restschuldversicherung können insbesondere Kreditgeschäfte, vor allem Abzahlungsgeschäfte, abgesichert werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch trotz geringerem Einkommen bzw. höheren Ausgaben im Krankheitsfall die eingegangenen Ratenzahlungsverpflichtungen erfüllt werden können.