Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Arten von Tarifen in der zusätzlichen Pflegeversicherung, die auch miteinander kombiniert sein können.
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte im Leistungsfall das vereinbarte Tagegeld.
Bei der Pflegekostenversicherung erhält der Versicherungsnehmer einen vereinbarten Anteil der entstehenden Pflegekosten erstattet.
Eine Pflegezusatzversicherung kann unabhängig davon, bei welchem Unternehmen eine Krankenversicherung besteht, abgeschlossen werden.
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