Die Krankentagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall, bedingt durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankenheiten und Unfällen.
Die Krankentagegeldversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Krankentagegeldern.
Zum einen ist dies die Tagegeldversicherung für Arbeitnehmer. Eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung haben vor allem gesetzlich Krankenversicherte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt sowie gesetzlich versicherte Selbständige. Hier greift die Tagegeldabsicherung nach der Karenzzeit (leistungsfreie Tage der Krankentagegeldversicherung) von meist 6 Wochen (42 Tagen).
Zum anderen die Tagegeldversicherung für Freiberufler und Selbständige. Selbständige haben nicht nur den Wegfall des gesamten eigenen Einkommens zu verkraften, sondern auch die Kosten für eine eventuelle Vertretung. Hier eignet sich besonders eine Krankentagegeld-Versicherung.
Rund 2 Millionen Privatversicherte haben neben einer privaten Krankheitsvollversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Die Zahl der gesetzlich Krankenversicherten mit Krankentagegeldzusatzversicherung beläuft sich auf mehr als 1,3 Millionen Versicherungsnehmer.